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English

allgemeine liefer- und geschaeftsbedingungen von gumzmedia

 

 

i. allgemeines

die nachfolgenden allgemeinen liefer- und geschaeftsbedingungen (im folgenden agb genannt) gelten fuer alle von gumzmedia (im folgenden gm genannt) durchgefuehrten auftraege, angebote, lieferungen und leistungen.
sie gelten als vereinbart mit entgegennahme der lieferung oder leistung beziehungsweise des angebotes von gm durch den kunden, spaetestens jedoch mit entgegennahme des materials zur veroeffentlichung.
wenn der kunde den agb widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei werktagen zu erklaeren. abweichende geschaeftsbedingungen des kunden erlangen keine gueltigkeit, es sei denn, dass gm diese ausdruecklich anerkennt.
die agb gelten im rahmen einer laufenden geschaeftsbeziehung auch ohne ausdrueckliche einbeziehung auch fuer alle zukuenftigen auftraege, angebote, lieferungen und leistungen von gm.
eine haftung fuer eine durch die verwendung entstehende verletzung von persoenlichkeits-, urheber- und sonstigen rechten sowie dadurch erwachsende folgekosten uebernimmt gm nicht.
ohne schriftliche genehmigung von gm ist es nicht gestattet, die logos, bilder, texte, berichte, ausschnitte und dateien der internetseite in irgendeiner art und weise herunterzuladen, zu speichern, zu veroeffentlichen oder in sonstiger art und weise zu nutzen. zuwiderhandlungen werden ohne ruecksicht auf personen, gruppen, vereine, firmen und institutionen, inklusive schadenersatzforderungen laut § 2, 72,13 und 97 urhg, verfolgt.

 
ii. ueberlassenes material

die agb gelten fuer jegliches dem kunden ueberlassenes material, gleich in welcher technischen form es vorliegt. sie gelten insbesondere auch fuer elektronisch oder digital uebermitteltes material.
der kunde erkennt an, dass es sich bei dem von gm gelieferten bildmaterial um urheberrechtlich geschuetzte lichtbildwerke im sinne von § 2 abs. 1 ziffer 5 uhg handelt.
das ueberlassene material bleibt eigentum von gm, und zwar auch in dem fall, dass schadenersatz hierfuer geleistet wird.

 
iii. nutzungsrechte

der kunde erwirbt grundsaetzlich nur ein einfaches nutzungsrecht zur einmaligen verwendung.
ausschliessliche nutzungsrechte, medienbezogene oder raeumliche exklusivrechte oder sperrfristen muessen gesondert vereinbart werden.
mit der lieferung wird lediglich das nutzungsrecht uebertragen fuer die einmalige nutzung des materials zu dem vom kunden angegebenen zweck un in dem medium oder dateitraeger, weche/-s/-n der kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den umstaenden der auftragserteilung ergibt. im zweifelsfall ist massgeblich das objekt, fuer das das material zur verfuegung gestellt worden ist.
jede ueber ziffer 3 hinausgehende nutzung, verwertung, vervielfaeltigung, verbreitung oder veroeffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdruecklichen zustimmung von gm. das gilt insbesondere fuer eine zweitverwertung oder zweitveroeffentlichung, produktionsbegleitende prospekte, bei werbemassnahmen oder bei sonstigen nachdrucken, die digitalisierung, speicherung oder duplizierung des materials auf dateitraegern aller art, soweit dies nicht ausschliesslich der technischen verarbeitung des materials gemaess ziffer III abs. 3 agb dient, jegliche vervielfaeltigung oder nutzung der daten, jegliche aufnahme oder wiedergabe der dateien im internet, die weitergabe des digitalisierten materials auf dem wege der datenfernuebertragung oder auf dateitraegern, die zur oeffentlichen wiedergabe auf bildschirmen oder zur herstellung von hardcopies geeignet sind.
veraenderungen des bildmaterials durch foto-composing, montage oder durch elektronische hilfsmittel zur erstellung eines neuen urheberrechtlich geschuetzten werkes sind nur nach vorheriger schriflicher zustimmung von gm und nur bei kennzeichnung mit (m) gestattet. auch darf das bildmaterial nur mit schriftlicher zustimmung von gm abgezeichnet, nachgestellt, fotografiert oder anderweitig als motiv genutzt werden.
der kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeraeumten nutzungsrechte ganz oder teilweise auf dritte, auch nicht auf andere konzern. oder tochterunternehmen, zu uebertragen.
jegliche nutzung, wiedergabe oder weitergabe des materials ist nur gestattet unter der voraussetzung der anbringung des von gm vorgegebenen urhebervermerks in zweifelsfreier zuordnung.


iv. haftung

der fotograf uebernimmt keine haftung fuer die verletzung von rechten abgebildeter personen oder objekten, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes release-formular beigefuegt. der erwerb von nutzungsrechten ueber das fotografische urheberrecht hinaus sowie die einholung von veroeffentlichungsgenehmigungen bei sammlungen, museen etc. obliegt dem kunden.


v. honorare

es gilt das vereinbarte honorar. ist kein honorar vereinbart worden, bestimmt sich dieses nach der jeweils aktuellen bildhonoraruebersicht der mittelstandsgemeinschaft foto-marketing (mfm). das honorar versteht sich zuzueglich der jeweils gueltigen mehrwertsteuer.
das honorar gilt nur fuer die einmalige nutzung des materials zu dem vereinbarten zweck gemaess ziffer III abs. 3 oder 2 agb. soll das honorar auch fuer eine weitergehende nutzung bestimmt sein, ist dies schriftlich zu vereinbaren.


vi. vertragsstrafe

bei jeglicher unberechtigten (ohne zustimmung von gm erfolgten) nutzung, verwendung oder weitergabe des materials ist fuer jeden einzelfall eine vertragsstrafe zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender schadenersatzansprueche.
durch die in ziffer VI erwaehnten zahlungen werden keinerlei nutzungsrechte begruendet.
 
 
vii. recht / erfuellungsort

es gilt das recht der bundesrepublik deutschland als vereinbart, und zwar auch bei lieferung ins ausland.
nebenvereinbarungen zum vertrag oder zu diesen agb beduerfen zu ihrer wirksamkeit der schriftform.
die etwaige nichtigkeit beziehungsweise unwirksamkeit einer oder mehrerer bestimmungen dieser agb beruehrt nicht die wirksamkeit der uebrigen bestimmungen durch eine sinnentsprechend wirksame bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten regelung wirtschaftlich und juristisch am naechsten kommt
erfuellungsort und gerichtsstand ist bremen.
 

bremen (maerz 2014)